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COVID-19: Verhaltensregeln
für Gäste in
Freizeitbetrieben
Eislaufplatz Gars/Kamp


1. Nach Möglichkeit Abstand zu anderen Personen außerhalb des gemeinsamen Haushalts halten.

ab 08.November ist der Corona Stufenplan Stufe 2 gültig!
2. Der Besuch des Eislaufplatzes ist nur Gästen nach 2G (Genesen, Geimpft) gestattet,
die nachweisen können, dass

● eine Infektion mit Covid-19 vorlag und die Genesung
erfolgt ist (Nachweis);
● eine Impfung vorgenommen wurde, und die gesetzliche Frist
verstrichen ist (Nachweis);

Corona Stufenplan: STUFE 2 ab 08.November 2021 in Kraft!
NEUERUNGEN ab 08.November 2021:
Antigentests zur Eigenanwendung
("Wohnzimmertests") und Nachweise über neutralisierende Antikörper sind nicht mehr gültig. Gültig sind somit nur mehr 2G (Genesen,Geimpft)!
Wegfall der "Zutrittstests vor Ort" - Tests zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte sind nicht mehr gültig.

Hier erfahren Sie mehr zum Corona Stufenplan der Bundesregierung: [201 KB]

Dieser Nachweis ist den Mitarbeiter*innen ohne Aufforderung vorzulegen.

2G - Kinder:
Kinder
bis zum vollendenten 12.Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen und müssen kein Testergebnis vorweisen.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren gilt:
Der Nija-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt!

3. Im gesamten Umkleidebereich gilt eine FFP2 Maskenpflicht!

4. Die Registration erfolgt beim Eintritt über QR-Code oder Kontaktzettel, und ist den Mitarbeiter*innen zu zeigen bzw. abzugeben.

5. Stausituationen bei Ein- und Ausgängen sowie dem Kassenbereich reduzieren.

6. An die Anweisungen der Mitarbeiter*innen ist sich zu halten.

7. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten. Hände mehrmals mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.

8
. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

9
. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.


Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch
die anderen Gäste und Ihre Gastgeber*innen!